Gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Finanzierung von Leistungen im Bereich der Frühförderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern durch das Land Niedersachsen vom 22.05.2007 ist es die Aufgabe der Beratungsstelle, durch ein interdisziplinäres Team und in gemeinsamer Arbeit mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Landkreises Maßnahmen der Früherkennung durchzuführen und Kindern, die in ihrer Bewegung, Wahrnehmung, Sprache, im Lernen oder sozialem Verhalten Auffälligkeiten zeigen, entsprechende Fördermaßnahmen zu empfehlen.
Die Beratungen der interdisziplinären Teams finden wöchentlich jeweils in den „Frühe Hilfen“ Nienburg oder „Frühe Hilfen“ Stolzenau statt.
Aufbauend auf einer Anamnese (Zusammenstellung der Vorgeschichte des Kindes), die in der Regel im häuslichen Umfeld erstellt wird, werden vorläufige Diagnosen (Beurteilung) zusammengetragen und ein Förderplan für das Kind erstellt.
Es werden vor Ort die ersten zukünftigen Maßnahmen für das Kind geplant und mit der Familie besprochen.
Sämtliche Maßnahmen-Vorschläge haben empfehlenden Charakter. Die Kostenübernahme erfolgt über Anträge und deren Prüfung durch das Gesundheitsamt. Die behandelnden Haus- oder Kinderärzte erhalten in Abstimmung mit Eltern auf Wunsch Ergebnisberichte.
Marianne Drexhage
Koordinatorin der Beratungsstelle
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