Ziel der beruflichen Bildung ist die
Dafür werden innerhalb der zweijährigen Förderung Fertigkeiten und Grundkenntnisse verschiedener Arbeitsabläufe vermittelt, darunter manuelle Fertigkeiten im Umgang mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen und Grundkenntnisse über Werkstoffe, Werkzeuge und Arbeitssicherheit. Zugleich soll das Selbstwertgefühl des behinderten Menschen und die Entwicklung des Sozial- und Arbeitsverhaltens gefördert sowie Schwerpunkte der Eignung und Neigung festgestellt werden.
Im Verlauf werden Fähigkeiten mit höherem Schwierigkeitsgrad, insbesondere im Umgang mit Maschinen und vertiefte fachtheoretische/fachpraktische Kenntnisse über Werkstoffe und Werkzeuge vermittelt, sowie die Fähigkeit zu größerer Ausdauer und Belastung und zur Umstellung auf unterschiedliche Beschäftigungen erprobt.
Angestrebt werden insgesamt eine Erhöhung der sozialen, persönlichen und arbeitsrelevanten Kompetenzen, die Wiedergewinnung bzw. der Erhalt der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit sowie die Erreichung eines individuell höchstmöglichen Grades an Selbständigkeit, Lebenspraxis und Handlungskompetenz.
Rechtliche Grundlage:
§§ 39 ff, §§ 136 ff Sozialgesetzbuch (SGB) IX
§ 4 Werkstättenverordnung
© 2010 Lebenshilfe Nienburg gemeinnützige GmbH - Südring 13, 31582 Nienburg / Weser - Tel.: 05021 6045-0 - Fax: 05021 6045-45 - info@lebenshilfe-nienburg.de