Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die auf Grund dessen noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sind, können einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Träger der beruflichen Rehabilitation stellen. Im Berufsbildungsbereich wird eine Förderung in unterschiedlichen Berufsfeldern durchgeführt. Dabei werden die Ressourcen jedes/jeder Einzelnen berücksichtigt und eine bedürfnisorientierte Bildungsplanung umgesetzt. Eine Begleitung des sozialen Dienstes unterstützt den Bildungsprozess.
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