Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die auf Grund dessen noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sind, können einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Träger der beruflichen Rehabilitation stellen. Im Eingangsverfahren wird festgestellt, welches die richtige Maßnahme für sie ist.
Träger der beruflichen Rehabilitation sind u. a. die Agentur für Arbeit sowie Renten- und Unfallversicherungsträger. Dort sind Reha-Berater/-innen für die Prüfung und Genehmigung der Anträge auf Teilhabe am Arbeitsleben zuständig. Wenn Sie bei den Formalien Unterstützung benötigen, beraten wir Sie gern.
In der Regel dauert das Eingangsverfahren 3 Monate.
Örtliche Agentur für Arbeit Nienburg
Verdener Straße 21
31582 Nienbrug
05021-907-0
Im Eingangsverfahren werden Menschen gefördert, die aufgrund der schwere ihrer Behinderung oder Erkrankung nicht mehr, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sind.
Bei uns erfahren Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen eine Förderung.
Für psychisch erkrankte Menschen gibt es, auch räumlich, entsprechend angemessene Angebote.
In aller Regel werden bei uns Menschen, die Ihren Wohnsitz im Landkreis Nienburg haben, gefördert. In einigen Fällen kommt es jedoch, auf speziellen Wunsch, auch zu Aufnahmen aus den Nachbarlandkreisen.
Während der Dauer des Eingangsverfahrens stellen wir Ihnen unterschiedliche handwerkliche, kreative, persönlichkeitsfördernde und bildende Angebote vor. In diesem Rahmen gilt es, Folgendes gemeinsam zu erarbeiten:
Derzeit machen wir an zwei Standorten Angebote zur beruflichen Bildung.
Im Südkreis betreiben wir ein separates Gebäude in Anbindung an die dortige Werkstatt in der Bremer Straße in Stolzenau.
Im Nordkreis ist in der Bildungs-BASIS im Südring 8 in Nienburg ein Berufsbildungsbereich neu entstanden.
Die Zentrale des Berufsbildungsbereiches hat ihren Sitz im Südring 8 in Nienburg.
Grundsätzlich stehen die verschiedenen Angebote allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen offen, unabhängig von der Art ihrer Behinderung, ihres Wohnortes im Landkreis und ihres Alters.
Ansprechpartner/-innen entnehmen Sie bitte unseren Kontakten.
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