Die Tagesstätte für Senioren sichert für ihre Nutzer die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach Beendigung des Arbeitslebens.
Die Leistungen der Tagesstätte werden integrativ unter dem Dach der Werkstätten erbracht. Auf diesem Wege ist es möglich, gewachsene soziale Bezüge und eine Einbindung in die vertraute Gemeinschaft zu erhalten.
Die Erbringung der für die Betreuung jeweils notwendigen pflegerischen Leistungen und die Sicherstellung von ärztlich verordneten Maßnahmen wie zum Beispiel die
Medikamentenvergabe während der Anwesenheitszeit sind gewährleistet.
Erwachsene Menschen mit geistiger, seelischer und/oder körperlicher Behinderung, die altersbedingt nicht (mehr) einer Beschäftigung in einer WfbM oder Fördergruppe nachgehen.
Durch heilpädagogische, persönlichkeitsfördernde und stabilisierende Maßnahmen die Möglichkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu sichern.
Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Erhaltung und Weiterentwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Erschließung altersspezifischer Lern-, Erfahrungs- und Erlebniswelten.
Unbegrenzt
§ 53 Sozialgesetzbuch XII
§§ 1, 2, 3 der VO nach § 60 Sozialgesetzbuch XII
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