Infos zum Ehrenamt

Sie möchten sich für Menschen mit Behinderung engagieren? Dann sind Sie bei der Lebenshilfe Nienburg genau richtig. Wir suchen Menschen, die auch neben Beruf und Familie Verantwortung übernehmen möchten. Menschen, die sich mitten in der Alltagshektik den Raum für ihre soziale Ader nehmen.

Warum ehrenamtliches Engagement wichtig ist!

Freiwillige Mitarbeit in der Lebenshilfe hat eine unschätzbare Bedeutung: Ohne sie blieben viele kulturelle und soziale Aktivitäten für Menschen mit Behinderung verschlossen, und ohne sie ist Inklusion nicht möglich. In der Lebenshilfe wird Ihr Engagement als Ergänzung und Bereicherung der bezahlten, hauptamtlichen Arbeit eingesetzt – und niemals als Ersatz.

1.Anmeldung zu Freizeitaktionen

  • Ihre Anmeldung gilt zunächst als Interessensbekundung und wird in der Regel von uns bestätigt.
  • Eine verbindliche Zusage erhalten Sie ausschließlich telefonisch oder per E-Mail durch den Familienunterstützenden Dienst (FuD).
  • Da die Zahl der Begleitpersonen begrenzt ist, können leider nicht immer alle Anmeldungen berücksichtigt werden.

Wie werden Begleitpersonen ausgewählt?

Die Vergabe erfolgt nicht nach dem Eingangsdatum der Anmeldung. Unser Ziel ist es, allen Ehrenamtlichen eine faire Chance zu geben, unterschiedliche Freizeitangebote sowie verschiedene Gruppenzusammensetzungen kennenzulernen. Die Anzahl der benötigten Begleitpersonen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und der Anzahl der Teilnehmenden.

2. Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Die ehrenamtliche Tätigkeit im Familienunterstützenden Dienst (FuD) der Lebenshilfe Nienburg gGmbH erfolgt im Rahmen der anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Als anerkannter Leistungserbringer erhält die Lebenshilfe Nienburg gGmbH für diese Angebote Zuschüsse des Niedersächsischen Landesamtes sowie der Pflegekassen. Die Finanzierung der Betreuungsangebote erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Förderbestimmungen sowie einer betriebswirtschaftlichen Kostenkalkulation. Die an ehrenamtlich Tätige gezahlte Aufwandsentschädigung ist Bestandteil dieser Kalkulation.

Die Aufwandsentschädigung dient ausschließlich dem Ausgleich des mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbundenen persönlichen Aufwands (insbesondere Zeitaufwand sowie Fahrt-, Verpflegungs- und sonstige Nebenkosten). Sie stellt kein Arbeitsentgelt, keinen Stundenlohn und keine Vergütung im arbeitsrechtlichen Sinne dar. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht ausschließlich nach Maßgabe dieser Regelung und im Rahmen der tatsächlich übernommenen und dokumentierten Einsätze.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt:

  • 10,00 € je geleisteter Betreuungsstunde bis einschließlich der 8. Betreuungsstunde eines zusammenhängenden Einsatzes.
  • Ab der 9. bis einschließlich der 24. Betreuungsstunde wird anstelle der stundenweisen Berechnung eine Pauschale in Höhe von 90,00 € für den zusammenhängenden Einsatz gezahlt.

3. Übungsleiterpauschale

    • Zum 01.2026 wurde der steuerfreie Höchstbetrag der Übungsleiterpauschale von 3.000 € auf 3.300 €angehoben.

Sie haben eine Idee für eine Freizeitaktion? Sprechen Sie uns gerne an! Wir freuen uns über Anregungen und neue Ideen.

4. Verpflegungspauschale bei Freizeitangeboten

Eine vollständige Erstattung von Verpflegungs- oder Bewirtungskosten im Rahmen externer Freizeitangebote erfolgt nicht. Dies gilt insbesondere auch für Kosten, die im Zusammenhang mit Restaurant-, Café- oder vergleichbaren Besuchen entstehen. Eine Erstattung erfolgt ausschließlich im Rahmen der nachfolgend geregelten Verpflegungspauschale; darüberhinausgehende Verpflegungskosten werden nicht übernommen.

Verpflegungspauschale

Bei der Begleitung eines externen Freizeitangebots wird der tatsächlich geleisteten Betreuungszeit für die Abrechnung pauschal eine zusätzliche Stunde hinzugerechnet.

Hierzu reichen ehrenamtlich Tätige ihren Stundenzettel mit der tatsächlich geleisteten Betreuungszeit ein. Die zusätzliche Stunde wird im Rahmen der Abrechnung durch den Familienunterstützenden Dienst berücksichtigt.

Die hierdurch entstehende zusätzliche Vergütung beträgt derzeit 10,00 € und wird als Verpflegungspauschale gewährt. Ein Anspruch auf Erstattung tatsächlich entstandener Verpflegungskosten besteht über diese Pauschale hinaus nicht.

Geltungsbereich

Die Verpflegungspauschale wird ausschließlich bei externen Freizeitangeboten gewährt.

Sie wird insbesondere nicht gewährt bei:

  • Freizeitangeboten in den Räumlichkeiten der Lebenshilfe Nienburg (z. B. Brunch oder Grillfest), da hierbei eine Verpflegung bereitgestellt wird,
  • regelmäßig stattfindenden Gruppenangeboten.

Die Lebenshilfe Nienburg behält sich vor, die Höhe der Verpflegungspauschale sowie die Voraussetzungen für ihre Gewährung im Rahmen der geltenden Regelungen anzupassen.

5. Fahrtkosten und Kilometergeld

Kosten während der Betreuung

Entstehen während der Betreuung Kosten (z. B. Eintrittsgelder), werden diese grundsätzlich direkt vom Kunden bzw. der Kundin an die ehrenamtliche Unterstützungskraft erstattet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

An- und Abfahrten

Für An- und Abfahrten mit dem privaten Pkw gilt:

  • Kilometergeld wird mit 0,30 € pro Kilometer vergütet.
  • Die Erstattung erfolgt erst ab dem jeweils 16. Kilometer pro An- bzw. Abfahrt.
  • Die Abrechnung erfolgt über das Formular „Kilometergeld-Abrechnung“ und wird gemeinsam mit der Übungsleiterpauschale ausgezahlt.

Fahrten während der Betreuungszeit

Werden während der Betreuung Fahrten mit dem Kunden bzw. der Kundin durchgeführt (z. B. zu Freizeitaktivitäten oder Therapien), gilt:

  • Jeder tatsächlich gefahrene Kilometer wird auf der Einsatzbestätigung dokumentiert.
  • Diese Kilometer werden entsprechend der geltenden Regelung berücksichtigt.

Besondere Vereinbarungen

In einzelnen Fällen übernehmen Kundinnen und Kunden die Fahrtkosten im Rahmen einer individuellen Vereinbarung. In diesen Fällen werden die Fahrtkosten gemeinsam mit den Betreuungskosten über die Pflegekasse abgerechnet.

6. Nutzung von Poolfahrzeugen

Je nach Angebot fahren Sie mit den Bussen der Lebenshilfe zum Ausflugsziel. Wir starten in der Regel von dem im Angebot angegebenem Sammelpunkt in Nienburg aus.

Vor der ersten Nutzung eines Poolfahrzeuges ist eine Einweisung durch das Personal der Lebenshilfe Nienburg notwendig. 

7. Durchführung von Freizeitangeboten

Der Anbieter behält sich vor Freizeitangebote aus wichtigem Grund (insbesondere bei Krankheit, personellen Engpässen, unvorhergesehenen organisatorischen Erfordernissen oder höherer Gewalt) abzusagen, zu verschieben oder in angemessener Weise anzupassen. Die Ehrenamtlichen werden hierüber möglichst frühzeitig informiert. Ein Anspruch auf Durchführung des Angebots zu einem bestimmten Termin besteht nicht.

Gemeinsam für eine gelungene Zusammenarbeit

Eine offene Kommunikation und gegenseitige Verlässlichkeit sind die Grundlage unserer Zusammenarbeit. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich jederzeit gerne an den Familienunterstützenden Dienst. Wir freuen uns über Ihr Engagement und bedanken uns herzlich für Ihren ehrenamtlichen Einsatz.