Tagesstätte für Menschen mit seelischen Behinderungen

Das Konzept

Die Tagesstätte ist eine teilstationäre Einrichtung im Sinne des § 75 Abs. 1 SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) und erbringt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Konzept
Die Lebenshilfe Nienburg gemeinnützige GmbH schließt mit der Tagesstätte eine Lücke in der Versorgung psychisch Kranker im Landkreis Nienburg. Sie bietet aus dem psychiatrischen Krankenhaus entlassenen Menschen eine optimale Möglichkeit auf dem Weg zurück ins selbstständige Leben. Die Tagesstätte erleichtert den Weg vom geschützten Raum des Krankenhauses in diese Welt mit ihren vielfältigen Anforderungen. Sie bietet einen strukturierten Tag, gibt Halt und Orientierung für eine Gruppe bis zu 20 Teilnehmenden. Sie schafft Kontaktmöglichkeiten, und ihre Angebote bieten viel Raum zur Persönlichkeitsentfaltung.

Aufnahmekriterien:
Aufgenommen werden volljährige Menschen mit seelischen Behinderungen, für die ohne das Angebot der Tagesstätte eine stationäre Behandlung erforderlich wäre, ein offenes Kontakt- und Beratungsangebot nicht ausreichend ist oder medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen – auch in einer WfbM – nicht in Betracht kommen. Nicht aufgenommen werden Personen, bei denen eine geistige Behinderung oder Suchtkrankheiten im Vordergrund stehen oder deren derzeitiger individueller Hilfebedarf nicht mit dem Angebot der Tagesstätte abgedeckt werden kann. Der Besuch der Tagesstätte muss zuvor vom Sozialamt des Landkreises Nienburg (Fachbereich Eingliederungshilfe) bewilligt werden.

Ziele:
Förderung und Stabilisierung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen u. a. auch mit dem Zweck, die Zugangsvoraussetzungen für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zu erlangen. Das Ziel ist die Verselbständigung seelisch erkrankter Menschen und wird von qualifiziertem Personal, das sich als Wegbegleiter versteht, Schritt für Schritt umgesetzt. Der Besuch der Tagesstätte schützt vor Isolation und dient der Vermeidung erneuten Klinikaufenthalts oder Heimunterbringung.

Bewilligte Plätze: 20

Dauer: Unbegrenzt

Rechtliche Grundlage:

  • 13 Sozialgesetzbuch (SGB) XII
  • §§ 53 ff  SGB XII in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung

 

Leistungen

  • Hilfen zum regelmäßigen Besuch der Tagesstätte 
  • Beschäftigungsangebote zur Tagesstrukturierung 
  • Hilfen zur Wiedergewinnung einer selbstständigen Lebensführung
  • Hilfen beim Trainieren grundlegender, lebenspraktischer Inhalte 
  • Hilfen zur Steigerung der Belastungsfähigkeit 
  • Training angemessener Verhaltensweisen und Hilfestellung bei der Bewältigung von Schwierigkeiten in der Gemeinschaft 
  • Förderung von Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit 
  • Hilfen zur Vermeidung krankheitsbedingter Krisen 
  • Hilfen zur Gestaltung rechtlich geprägter Beziehungen (z. B. Unterstützung bei Kontaktaufnahmen zu Behörden) 
  • Einzel- und themenzentrierte Gesprächs- und Beratungsangebote.