Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweise zum Hinweisgeberschutzgesetz

Am 16. Dezember 2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU-Hinweisgeberrichtlinie) in Kraft getreten. Sie soll den Schutz von Hinweisgebern auf ein EU-weit einheitliches Niveau heben.

“Hinweisgeber” im Sinne der Richtlinie sind für die Lebenshilfe Nienburg gGmbH in erster Linie Mitarbeitende. Sie haben hier die Möglichkeit, wichtige Hinweise abzugeben, ohne Nachteile fürchten zu müssen. Die Nutzung der Webanwendung ist vertraulich und Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Identität preiszugeben, sollten Sie anonym bleiben wollen.

Verstöße gegen EU-Recht können z.B. folgende Rechtsbereiche betreffen:

  • Öffentliche Gesundheit
  • Datenschutz
  • Vergaberecht
  • Umweltschutz

Die Lebenshilfe Nienburg gGmbH nutzt dafür den externen Dienstleister Trusty. Die dort eingegebenen Daten werden anonym und direkt an die Geschäftsführung der Lebenshilfe Nienburg gGmbH übermittelt.

Hier könne Sie die Website Trusty aufrufen: Trusty.report