Ausflüge, Ferienaktionen, Gruppenangebote und mehr ...
Die Angebote des Freizeitdienstes richten sich an Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit und ohne Behinderung, die allein oder bei Eltern/Angehörigen leben. Wir unterstützen Menschen mit und ohne Behinderung bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie bei der selbstbestimmten Gestaltung ihres Lebens.
Der Freizeitdienst möchte Menschen mit und ohne Behinderung dazu befähigen, ihre Freizeit aktiv zu gestalten und eigene Interessen zu entwickeln. Die Angebote und Aktivitäten finden im gesellschaftlichen Leben statt. Die Begegnungsmöglichkeiten zwischen Menschen mit und ohne Behinderung stärken die Inklusion: aus Begegnungen können Beziehungen entstehen. Die Angebote sind abgestimmt auf die Bedürfnisse und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer. Die Aktivitäten umfassen alle Bereiche, die Menschen in ihrer Freizeit interessieren, z. B. Sport, Musik und Kultur, Kreativität, Begegnung, Lernen, Reisen.
Die Angebote werden über einen Aushang in den Werkstätten veröffentlicht und als Gruppenangebote durchgeführt. Es werden regelmäßig Freizeitfahrten im Sommer organisiert und durchgeführt. Je nach Bedarf werden diese Angebote für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung erweitert. Der Umfang richtet sich nach den Bedürfnissen der Nutzerinnen/Nutzer, den Ressourcen des Freizeitdienstes und erstreckt sich auf Veranstaltungen am Nachmittag, Abend und am Wochenende. Tagesausflüge werden ebenfalls angeboten.
Die Freizeitdienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sind in der Gestaltung der Unterstützung in Absprache mit dem Kunden frei und verantwortlich. In einem Erstgespräch informiert die Einrichtungsleitung die Nutzerin/den Nutzer über die verschiedenen Angebote. Gemeinsam werden die Art der Unterstützung und der notwendige Umfang ermittelt.
Die Finanzierungsmöglichkeiten werden geklärt und vom Freizeitdienst dokumentiert. Grundsätzlich entscheidet die Nutzerin/der Nutzer über die Art, den Umfang und die Finanzierung der Teilnahme. Bei Bedarf steht die Freitzeitdienst-Mitarbeiterin/der -Mitarbeiter der Nutzerin/dem Nutzer dabei beratend zur Seite. Ändert sich die Bedarfslage der Nutzerin/des Nutzers hinsichtlich Art und Umfang der angebotenen Aktivitäten, wird dies vom Freizeitdienst aufgenommen und den Ressourcen entsprechend umgesetzt.